Quarantäne, Tätigkeitsverbot und was Du nun tun kannst
Corona-Virus

Neben den gesundheitlichen Problemen sind es vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Krise, die es im Nachgang zu bewerkstelligen gilt.

Wir möchten Dir an dieser Stelle einen ersten Überblick über die möglichen Hilfemaßnahmen und einzuleiten Schritte geben. Du findest auch eine Checkliste, welche Möglichkeiten Du hast und was Du aktiv tun kannst.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona Virus aufgelegt. Darin sind unter anderen steuerliche Hilfen enthalten, die es Unternehmen erlaubt, mit genügend Liquidität durch die Krise zu kommen.

Du brauchst nun ggf den Kontakt zur Bank, zum Steuerberater und ggf zu uns. Wir unterstützen Dich bei der Erstellung von erforderlichen Rentabilitätsprognosen und Liquiditätsplänen. Diese brauchst Du zwingend zur Vorlage bei Banken und anderen Institutionen. Melde Dich deshalb bitte rechtzeitig, wenn Du Bedarf siehst, damit wir zeitnah die erforderlichen Freiräume für Dich schaffen können!

In welcher Situation befindest Du Dich gerade?

 

Wurde Dein Betrieb/Unternehmen explizit unter Quarantäne gestellt oder liegt eine zwangsverordnete Schließung vor?

 
Grundsätzlich kann gegen jeden Betrieb wegen eines Corona Virus-Verdachts von behördlichen Stellen, wie etwa dem Gesundheitsamt, eine Quarantänemaßnahme angeordnet werden.

In Folge müssen alle Beschäftigten dem Unternehmen fern bleiben und haben auch in diesem Zusammenhang die Möglichkeit auf Anspruch der sechswöchigen Lohnfortzahlung gegen den Arbeitgeber.

Die dadurch entstehenden Aufwendungen kann sich der Arbeitgeber jedoch aufgrund der behördlichen Quarantäneverhängung durch die Behörde erstatten lassen, sofern er den

Antrag nach Par. 56 IfSG fristgerecht stellt (Infektionsschutzgesetz) und sein Betrieb explizit betroffen ist.

Solche Anträge auf Entschädigung sind binnen einer Frist von drei Monaten bei den zuständigen Landesbehörden zu stellen. Zuständig sind regelmäßig die Gesundheitsbehörden, unter Umständen aber auch die Versorgungsämter. Schaut hierzu in die weiterführenden Informationen der Landesportale, um an die richtigen Adressen und Kontaktdaten zu gelangen. Werden wie in Italien gleich ganze Regionen (siehe Lombardei, Mailand, Venedig…) statt explizit eines einzelnen Betriebs unter Quarantäne gestellt, gilt dieser Erstattungsantrag jedoch nicht. Gleiches gilt auch, sofern der Betrieb ohne behördliche Anweisung rein vorsorglich vorübergehend schließt.

Hast Du Mitarbeiter?

 

Kurzarbeitergeld

 

Die bestehende Regelung zur Kurzarbeit wird zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen und die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen neu mit eingeführt. Das KuG ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und wird auch nach diesen Berechnungsgrundlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen errechnet. Beachte bitte unbedingt den richtigen Umgang mit der Antragstellung und die Fristen der Anzeige dazu. Zuerst muss die Anzeige auf Arbeitsausfall schriftlich bei der BA gestellt werden. Das musst Du spätestens am Monatsletzten für den laufenden Monat gestellt haben. Später eingehende Anträge greifen dann nicht mehr rückwirkend!

Das Formular findest du hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

Fehlt Dir in den nächsten Monaten wichtige Liquidität?

 
steuerliche Liquiditätshilfen
 

Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, die Senkung von Vorauszahlungen und die Umsetzung von Verstrickungen deutlich verbessert. Wenn klar ist, dass du deutliche Umsatz und Gewinneinbußen aufgrund der Corona Krise erleiden wirst, nimm Kontakt mit einem Steuerberater auf und passe die Höhe der Steuervorauszahlungen an. Die Finanzämter sind angehalten, Vorauszahlungen unkompliziert und leichter anzupassen. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird bis zum 31.12.2020 verzichtet, solange der Steuerschuldner unmittelbar von den Auswirkungen des Corona Virus betroffen ist. Bei allen steuerlichen Liquiditätshilfen und Möglichkeiten muss jedoch ein Bezug zu derzeitigen Corona Krise vorliegen. Der kann aus unserer Sicht zum Beispiel auch vorliegen, wenn du zurzeit fällige Steuerzahlungen für vorherige Jahre nicht zahlen kannst, weil du die laufende Liquidität in der aktuellen Corona Krise in deinem Betrieb einsetzen musst. Bedenke bitte, dass eine Stundung keinen Erlass darstellt.
 
Finanzierungshilfen
 

Viele von euch leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen. Vor allem die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe leiden aktuell sehr darunter. Gleichzeitig müssen die laufenden Fixkosten bedient werden, was im weiteren Verlauf auch für gesunde Unternehmen zu unverschuldeter Finanznot führt. Mit neuen Maßnahmen zu Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen und Beschäftigte geschützt werden.
Darunter versteht man die Ausweitung günstiger Kreditprogramme, wie sie vor allem durch die KfW und den Landesbanken angeboten werden. So sollen vor allem verbesserte Haftungsfreistellungen für Betriebsmittelkredite und die Erhöhung der Volumina bei Bürgschaftsbanken zu einer besseren Bereitschaft zur Kreditvergabe von Hausbanken angeregt werden.

Wenn Du diese Lösungen nutzen willst, nimm bitte rechtzeitig Kontakt mit Deiner Hausbank auf und komme auf uns zur Erstellung der wichtigen Liquiditätspläne zu. Wir unterstützen Dich bei Gesprächen, Terminen und der Bereitstellung von nötigen Informationen und Unterlagen.

Was solltest du nun tun?

 

Versuche alle Ausgaben auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das betrifft die betrieblichen wie auch Deine privaten Ausgaben.

Betrieblich:

1. Infektionsschutzgesetz (IfSG): Solltest Du, Dein Betrieb oder Mitarbeiter von Dir explizit unter Quarantäne gestellt worden sein, informiere ggf Deine Versicherung (Stichwort Betriebsschließungsversicherung) und zeige dort die Quarantäne an.
Stelle ebenfalls einen Antrag auf Ersatzanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Achte dabei unbedingt auf die Antragsfrist von maximal drei Monaten – Stand 17.3.2020.

2. Hausbank: Wenn Du Deinen Betrieb schließen musstest aufgrund behördlicher Vorgaben oder unverschuldeter Umsatzrückgänge, nimm zeitnah Kontakt mit Deiner Hausbank auf.

Hast du bereits betriebliche Kreditverpflichtungen? Dann verhandle mit Deiner Bank über die Aussetzung von Tilgungszahlungen. Prüfe dann, ob du damit durch die Krise kommst oder ob du weiteren Finanzbedarf hast.
Falls ja, rede mit Deiner Bank über aktuelle Liquiditätshilfen zur Überbrückung Deiner Durststrecke. Du kannst über die meisten Hausbanken (Direktbanken bieten das oft nicht an) auch die im Bund beschlossene ausgeweitete Liquiditätshilfe der KfW beantragen. Lass Dich dort zu den besten Möglichkeiten beraten.
In der Regel will die Bank dazu Unterlagen von Dir sehen, wie eine aktuelle BWA, die letzten Jahresabschlüssen, usw. In diesem Zusammenhang wollen die Banken auch eine Prognose sehen, wie sich Dein Unternehmen in den nächsten Monaten/Jahren entwickeln wird. Wenn Du Hilfe dazu benötigst, komm auf uns zu.

Achtung: Wenn Du auch private Darlehen bei der gleichen Bank hast, achte auf die Darlehensbedingungen! Diese solltest du vor Kontaktaufnahme mit Deiner Bank gelesen haben! In den meisten Darlehensbedingungen steht, dass Du eine Verschlechterung Deiner Einkommensverhältnisse der Bank mitteilen musst. Tust du das, kann die Bank Deine aktuelle Bonität erneut prüfen. Reicht diese dann nach Ansicht Deiner Bank nicht aus, ist sie zur Kündigung der bestehenden Verträge berechtigt. Das kann dann zu ganz anderen Problemen für Dich führen, also lies Dir Deine aktuellen Vertragsbedingungen unbedingt vorher gründlich durch!

3. Steuerlast reduzieren: Hast du Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer u.ä. zu zahlen, dann nimm Kontakt zu Deinem Steuerberater auf und prüfe die Absenkung dieser Vorauszahlungen. Solltest Du keinen Steuerberater haben, wende Dich direkt an Dein für dich zuständiges Finanzamt und ggf die Gewerbesteuerstelle Deiner Gemeinde. So schaffst Du weitere Liquidität, die Du vielleicht woanders dringender einsetzen brauchst.

4. Eine Aufnahme von Selbstständigen in die Regelungen zur Kurzarbeit wird aktuell vom Bund geprüft.

5. Notfallfonds: Aktuell arbeitet der Bund an einem Notfallfonds, der sich auch an Selbstständige richtet. Details liegen per Stand 17.3.20 aber noch nicht vor. Diese werden zeitnah vom Bund veröffentlicht.  

Privat:

1. Schnapp dir deine Kontoauszüge. Findest du darauf Zahlungen für Dinge, die Du gerade nicht benötigst? Wie sieht es mit dem Fitnesscenter oder laufenden Abos und Sparverträgen aus? Welche laufenden Zahlungen kannst Du ggf vorübergehend aussetzen?

2. Das gilt auch für Versicherungen, die vornehmlich zum Sparen gedacht waren, wie Rentenversicherungen. Nimm Kontakt mit Deiner Versicherung auf und lasse Dich zu vorübergehenden Zahlungspausen beraten.

3. Wichtige Versicherungen, wie Deine BU oder Haftpflichtversicherung, usw. solltest Du unbedingt belassen.

4. Hast du Guthaben in den Verträgen? Prüfe, ob Du sie nicht gerade für diesen Moment gut gebrauchen könntest. Lass Dich dazu auch von den jeweiligen Anbietern direkt beraten, weil nicht jede Kündigung immer sinnvoll ist.

5. Hattest du eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen? Prüfe, ob du Leistungen bei der BA daraus beantragen kannst. Bei Gewährung werden so auch mitunter Deine Krankenversicherungsbeiträge übernommen, was Dich dann zusätzlich entlastet. Beachte bitte, dass Du dafür Deine hauptberufliche Selbständigkeit in eine nebenberufliche ummelden müsstest, was weitere Konsequenzen haben kann.

6. Grundsicherung für Selbständige: Was viele nicht wissen: auch Selbständige mit unzureichendem Einkommen können nach SGB II beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Dabei gilt anders als beim ALG II keine Obergrenze für geleistete Arbeitsstunden, sondern hier geht’s nach dem jeweiligen Gewinn pro Monat. Die Bundesanstalt für Arbeit hat zugesagt, unbürokratisch Anträge etwa auch per Telefon entgegen zu nehmen. Nutze diese Möglichkeit, denn neben der eigentlichen Grundsicherung zählen auch Kosten zur Unterkunft und der Krankenversicherung mit dazu. Das können dann durchaus schon leicht und schnell vierstellige Beträge pro Monat bedeuten, die Dich und Dein Unternehmen finanziell stark entlasten.

Wir unterstützen Dich weiterhin aktuell, wo wir es nur können. Wenn Du Fragen hast, melde Dich am besten via E-Mail, da wir derzeit telefonisch oft ausgelastet sind.

Welche Versicherungen könnten Dir noch helfen?

 
Bereich Gewerbe-Sach:
 
Betriebsschließungsversicherung
 
Die Betriebsschließungsversicherung leistet bei Unterbrechungsschäden infolge einer meldepflichtigen Seuche nach Infektionsschutzgesetz. Meist nur interessant für Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten und für Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Leistungsdauer und -höhe sind abhängig vom jeweiligen Tarif bzw. der individuellen Vereinbarung.
 
Praxisausfallversicherung
 
Bietet Versicherungsschutz für bestimmte Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Physiotherapeuten), wenn sie ihren Betrieb wegen Quarantäne unterbrechen müssen. Die Praxisausfallversicherung deckt die fixen Betriebskosten für die Dauer von in der Regel einem Jahr ab.
 
Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung
 
Leistet nicht bei Pandemien. Ist allerdings für die Absicherung eines Betriebs vor Gefahren durch z. B. Feuer oder Leitungswasser sinnvoll.

Bereich Lebensversicherung:
 
Risikolebensversicherung (RLV)
 
Eine Risikolebensversicherung leistet bei Tod der versicherten Person. Insbesondere zur Absicherung der Familie und bei Kauf einer Immobilie empfiehlt sich die RLV zum finanziellen Schutz der Hinterbliebenen.
 
Sterbegeldversicherung
 
Die Sterbegeldversicherung leistet ebenfalls bei Tod der versicherten Person. Sie ist allerdings vorrangig zur finanziellen Absicherung der Bestattungskosten gedacht.
Bereich Krankenversicherung:
 
Ambulante Zusatzversicherung (mit Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und/oder Schutzimpfungen):
 
Leistet auch bei einer Vielzahl von Untersuchungen beim Arzt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.
 
Stationäre Zusatzversicherung
 
Leistet für viele Einzelheiten im Krankenhaus, die von einer GKV nicht abgedeckt sind. Insbesondere für Ein- oder Zweibettzimmer und/oder Chefarztbehandlung.
 
Krankentagegeld (ggf. ab 43. Tag)
 
Leistet im Krankheitsfall die täglich abgesicherte Summe. Insbesondere für Selbständige sehr sinnvoll. Prüfe Deine aktuelle Absicherung und passe sie ggf. an.
 
 
Die Übersicht Deiner Möglichkeiten entspricht dem Stand vom 17.3.2020. Ob Du einzelne Möglichkeiten nutzen kannst, ist von Deinen Voraussetzungen und der Bewilligung der jeweiligen Anlaufstelle abhängig. Änderungen und Abweichungen können jederzeit hinzukommen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 17.3.2020

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